Schreiben der Vizepräsidentin für Studium und Lehre (Oktober 2010)

Betreff: Führen von Anwesenheitslisten Datum: 14.10. 2010, 11:34

An alle

  • Dekaninnen und Dekane (Versand über Präsidialbüro mit angehängter pdf-Datei)
  • Studiendekaninnen und -dekane (Versand über Präsidialbüro mit angehängter pdf-Datei)
  • Prüfungsämter (Versand über Präsidialbüro mit angehängter pdf-Datei)
  • Dozentinnen und Dozenten (Versand über StudIP als Mailtext)
  • Fachschaften (Versand über Präsidialbüro mit angehängter pdf-Datei)

14. Oktober 2010

Führen von Anwesenheitslisten

Sehr geehrte Dozierende der Universität Osnabrück, liebe Kolleginnen und Kollegen,

da in letzter Zeit des Öfteren die Frage aufgekommen ist, ob und in welchen Fällen in Lehrveranstaltungen Anwesenheitslisten geführt werden dürfen, möchte ich Ihnen im Folgenden einige Erläuterungen an die Hand geben und Sie bitten, zukünftig entsprechend zu verfahren.

Grundsätzlich gilt, dass Studierende nur in Ausnahmefällen zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen verpflichtet sind. Nur in diesen Fällen darf daher ihre Anwesenheit überprüft werden.

Dies sind zum Beispiel solche Veranstaltungen, deren Teilnahme begrenzt werden muss. Auch bei Lehrveranstaltungen, bei denen die Studierenden speziell angeleitet werden müssen, z.B. bei Übungen in Laboren, in Sportstudiengängen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen, aber auch bei Einbeziehung von Dritten (z. B. Schülern oder sonstige Dritten), darf die Anwesenheit der Studierenden kontrolliert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die regelmäßige Anwesenheit explizit in der Prüfungsordnung als Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung oder für die Erteilung eines Leistungsnachweises genannt ist.

In allen anderen Fällen ist das Führen von Anwesenheitslisten und jede andere Art der Kontrolle der Anwesenheit von Studierenden nicht zulässig. Ich möchte nochmals betonen, dass Anwesenheitslisten auch nicht aufgrund von Vorgaben in der neuen Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück zu führen sind.

Ich bitte insbesondere die Studiendekaninnen und Studiendekane, auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu achten und auch neue Kolleginnen und Kollegen hierauf hinzuweisen.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen innerhalb des Justitiariats Frau Heidi Griefingholt zur Verfügung (hgriefin@uos.de; 969 4655).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke

Für die Deutlichkeit habe ich oben beim Verteiler dazugeschrieben wie die Verteilung erfolgen soll.

 

Viele Grüße

Walburga Langelage

 

Universität Osnabrück Präsidialbüro - Sekretärin der Hochschulleitung

Neuer Graben / Schloss 49069 Osnabrück Tel.: 0541/969-4855 Fax: 0541/969-4888 e-mail: walburga.langelage@uni-osnabrueck.de praesidialbüro@uni-osnabrueck.de