Schreiben des AStA an alle Studierenden (Oktober 2010)

An alle Studierenden der Universität Osnabrück

Datum: 13.10.2010

Liebe Studierende,

mit diesem Schreiben möchten wir, das heißt die AStA-Referenten für Hochschulpolitik der Universität und eine Gruppe Studierender, die sich mit dem Thema eingehender beschäftigt hat, euch über die Situation im Hinblick auf Anwesenheitslisten im universitären Studium informieren.

In den letzten Jahren hat sich der Trend Anwesenheitslisten zu führen stets weiterentwickelt – eine Entwicklung die wir entschieden ablehnen, und die eine Beschäftigung mit dem Thema nötig macht, da Anwesenheitslisten einem Klima des offenen Umgangs und eines selbstverantwortlichen Studierens widersprechen.

Nach einem Gespräch im Juli diesen Jahres zwischen den AStA-Referenten für Hochschulpolitik, der Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Frau Professor Dr. Blasberg-Kuhnke und dem Justitiariat der Universität, hat die Universitätsleitung in einem Schreiben an Eure Dekane, die für solche Fragen zuständigen Studiendekane und alle Dozierenden, dazu das Folgende erklärt.

Sofern nicht die Prüfungsordnungen selbst ausdrücklich die Anwesenheit als Zulassungsvoraussetzungen für eine Prüfung oder zur Erteilung eines Leistungsnachweises vorsehen, gilt:

„Grundsätzlich gilt, dass Studierende nur in Ausnahmefällen zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen verpflichtet sind. Nur in diesen Fällen darf daher ihre Anwesenheit überprüft werden.“

Solche Ausnahmefälle sind insbesondere die, in denen es um eure Sicherheit geht, oder es nur begrenzt viele Plätze für die entsprechende Veranstaltung gibt.

„Dies sind zum Beispiel solche Veranstaltungen, deren Teilnahme begrenzt werden muss. Auch bei Lehrveranstaltungen, bei denen die Studierenden speziell angeleitet werden müssen, z.B. bei Übungen in Laboren, in Sportstudiengängen, […] aber auch bei Einbeziehung von Dritten ( z.B. Schülern oder sonstigen Dritten), darf die Anwesenheit der Studierenden kontrolliert werden.“

Zur Verdeutlichung wollen wir euch dazu an ein paar Beispielen zeigen, was zulässig wäre, und wo keine Anwesenheitsliste geführt werden darf.

Beispiel 1) Zwei-Fächer-Bachelor Chemie, „Grundmodul allgemeine Chemie“

Im Rahmen des Studienganges Chemie (und auch in der Physik, etc.) findet zu Beginn der Module die eine Arbeit im Labor vorsehen eine Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen im Labor statt.

Hier darf eine Anwesenheitsliste geführt werden, um sicherzustellen dass alle Teilnehmer an der Veranstaltung zuvor auch die Sicherheitseinweisung besucht haben.

Beispiel 2) Prüfungsordnung für den Bachelor Studiengang „Psychologie“, Modul B-Psy-122 „Allgemeine Psychologie II“

Studienleistungen Regelmäßige Teilnahme an den Vorlesungen Prüfungsleistungen […] werden am Ende des Moduls mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung […] abgeprüft.

Hier ist eine Anwesenheitsliste unzulässig: An der Vorlesung ist teilzunehmen, um sich auf den Semesterabschluss durch Klausur oder mündliche Prüfung vorzubereiten. Anwesenheit verlangt die Prüfungsordnung eben nicht.

Beispiel 3) Art der Kontrolle

In den Fällen, in denen Anwesenheitslisten überhaupt zulässig sind, müssen sie aber auch sachgemäß geführt werden. Das Herumgehen lassen einer Anwesenheitsliste ist natürlich zulässig. Die Studierenden namentlich aufzurufen um die Liste abzuhaken, ein Nachweis durch Vorzeigen eines Personalausweises o.Ä. bevor ihr die Vorlesung verlassen könnt hingegen nicht.

Wir hoffen, dass wir euch mit diesem Schreiben ein wenig für das Thema Anwesenheitslisten sensibilisieren konnten, und ihr, falls der Trend zur Anwesenheitsliste nicht ohnehin bald wieder zurückgeht, euch auch einen ersten Leitfaden an die Hand gegeben zu haben, wie ihr euer Studium etwas einfacher so gestalten könnt wie es einmal gedacht war: Frei und selbstständig.

Sofern ihr noch Fragen habt, wendet euch jederzeit vertrauensvoll an das Referat für Hochschulpolitik des AStA, unter asta-hopo@uos.de.

 

Mit freundlichen Grüßen,

eure AStA-Referenten für Hochschulpolitik

Alexander Boberg, Philipp Möcklinghoff, René Hornstein