Leitfden - Verteilung studentischer Informationsmaterialien
Um die Interessen der Studierenden zu unterstützen, ermöglicht das Studierendenwerk die Auslage von Informationsmaterial in den Mensen.
Organen der verfassten Studierendenschaft, studentischen Initiativen und Hochschul-gruppen ist die Auslage von Informationsmaterial in den Mensen des Studierendenwerks in Osnabrück, Vechta und Lingen gestattet. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten:
- Zielgruppe: Die Inhalte auf den Informationsmaterialien müssen sich an die Ziel-gruppe „Studierende“ richten.
- Zulässige Inhalte: Die Inhalte der Flyer müssen sachlich und informativ sein sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Unzulässige Inhalte:
- Die Auslagen dürfen keinem kommerziellen Werbezweck, privaten oder gewerblichen Interessengruppen dienen.
- Parteipolitische Werbung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ebenfalls unzulässig sind diskriminierende, diffamierende, beleidigende, sexistische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte.
- Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, sind untersagt.
Im Interesse einer überschaubaren und zielführenden Kommunikation ist eine Auslage aller Flyer nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des AStA möglich. Diese Genehmigung wird durch einen Stempel des AStA auf den auszulegenden Flyern belegt und gewährleistet, dass es sich um ein den Regeln dieser Leitlinie folgendes Informationsangebot handelt.
Auslagen, die sichtbar von Universität, Hochschule oder Studierendenwerk genehmigt sind, müssen nicht durch den AStA erneut bewilligt werden.
Die Flyer dürfen nur kurz vor Öffnungszeit der Mensen in diesen ausgelegt werden und müssen nach dem Ende der Essensausgabe wieder eingesammelt werden.
Das Studierendenwerk ermöglicht nach vorheriger Abstimmung eines Termins und wenn räumlich möglich, einen Informationsstand für die Organe der verfassten Studierenden-schaft, studentischen Initiativen und Hochschulgruppen.