Semesterticket

Inhalt:

Busticket
Bahnticket
Upgrade zum Deutschland-Ticket
Rückerstattung
Formular

Achtung: Im Falle einer Kontrolle werden sowohl Immatrikulationsbescheinigungen, als auch unlesbar bedruckte Campuscards meistens nicht akzeptiert!

Falls der Stempel auf der Campuscard schwer lesbar ist solltet ihr ihn lieber neu validieren.

Ihr habt sicherlich schon bemerkt, dass auf eurer validierten Campuscard der Aufdruck "Semesterticket" angebracht ist. Seit dem Sommersemester 2013 ersetzt die "Campuscard" den alten Papier-Studierendenausweis und damit verbunden das Semesterticket der Universität Osnabrück. Mit der validierten Campuscard habt ihr die Möglichkeit mit bestimmten Bussen und Regionalbahnen in Niedersachsen zu fahren, ohne dafür gesondert zu bezahlen.

Je nach Vertrag ist es möglich bei einigen Verkehrsunternehmen das gesamte Verkehrsnetz oder lediglich einige Strecken mit dem Semesterticket zu befahren. Sicherheitshalber solltet ihr trotz inzwischen auf der Campuscard aufgedrucktem Foto bei der Nutzung des Semestertickets als Fahrkarte immer einen gültigen Lichtbildausweis mitführen. Eigenmächtige Eintragungen oder Veränderungen machen die Campuscard als Semesterticket ungültig! Bei Verlust oder Beschädigung der Campuscard wendet euch bitte unverzüglich ans StudiOS.

Busticket

Busfahren in und um Osnabrück
Die Campuscard gilt in allen Bussen der Verkehrgemeinschaft Osnabrück, also in allen Bussen in der Stadt und im Landkreis Osnabrück.
Des Weiteren erkennt die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (RVM) das Semesterticket in den Gemeinden Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln an. Welche Strecken genau dies sind seht ihr hier. Das Semesterticket gilt nicht für Fahrten mit dem Nachtbus Melle sowie den "Nachtschwärmer"-Bussen der VOS Nord.

Mitnahmeregelung
An Freitagen ab 19 Uhr, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen könnt ihr eine weitere Person mit eurem Semesterticket kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt ausschließlich in den Bussen der VOS in Stadt und Landkreis Osnabrück

Bahnticket

Ab dem 01.10.2018 gilt das Landesweite Semesterticket für Niedersachsen & Bremen auch für Studierende der Uni Osnabrück.
Alle Infos zu den enthaltenen Strecken findet ihr auf https://www.dein-semesterticket.de/.

Grundsätzlich ist im Falle von Zugausfällen der von den Verkehrsgesellschaften bereitgestellte Schienenersatzverkehr für die entsprechenden Strecken ohne Aufpreis nutzbar.
 

Upgrade zum Deutschlandticket

Seit 05/2023 gibt es die Möglichkeit durch die Zahlung des Differenzbetrags zwischen Semesterticket und Deutschlandticket (im SoSe23 23,74€, im WiSe23/24 24,48€) ein Upgrade für euer Semesterticket zum Deutschlandticket zu erwerben.
Das könnt ihr euch ausschließlich über das meinmobiportal.de vergünstigt unter der Rubrik „Deutschland-Ticket Uni (OS/Handy)“ holen. Dafür müsst ihr euch einen Account erstellen.
Achtung! Es handelt sich um ein Abo das immer bis zum 10. des Monats gekündigt werden muss, falls es im Folgemonat nicht genutzt werden soll!

Rückerstattung

Das Formular zur Rückerstattung findet ihr unten auf dieser Seite. Die Kriterien, die euch erlauben, das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen, findet ihr weiter unten oder im Formular.
 

für Studierende mit Schwerbehindertenausweis
Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die auch eine gültige Wertmarke besitzen, können sich den Semesterticketbeitrag erstatten lassen. Das Formular und alle weiteren Details findet ihr hier.

Wenn du eine Rückerstattung für das Sommersemester 2023 beantragen möchtest, dann musst du das entsprechende Formular (dieses findest du ganz unten auf der Seite) ausfüllen. Rückerstattungen bis zum Sommersemster 2023 werden noch durch den AStA abgewickelt, alle folgenden Rückerstattungen ab dem Wintersemester 2023/24 werden direkt über die Universität abgewickelt.

Sonderfall Doppelimmatrikulation
Mitglieder, die ihren Beitrag zur Studierendenschaft bereits an einer anderen Hochschule entrichtet haben, werden auf Antrag insgesamt von der Beitragszahlung an der Universität Osnabrück befreit. (§2 Abs. 2 BeitragsO) Bitte dazu direkt an das Studierendensekretariat wenden.

bei Urlaubssemester
Wenn ihr ein Urlaubssemester macht und währenddessen das Semesterticket nicht benutzen wollt funktioniert die Erstattung über das Studierendensekretariat und erfolgt mit der Beantragung des Urlaubsemesters.

bei Auslandssemester
Solltet ihr ein Auslandssemester machen und währenddessen nicht beurlaubt sein, kann das Semesterticket erstattet werden, wendet euch dazu bitte ebenfalls an das Studierendensekretariat.

Mindestens einer der folgenden Punkte muss auf dich zutreffen:
1. Du absolvierst ein für das Studium verpflichtendes Auslands- und/oder Praxissemester außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets.
Der Nachweis über Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bzw. des Praxissemesters sowie die Bestätigung der zuständigen
Stelle des Fachbereichs über diese Verpflichtung sind beigefügt.
2. Du absolvierst ein freiwilliges mindestens 121 zusammenhängende Tage des Semesters umfassendes Auslands- oder Praxissemester
oder Praktikum zu Studienzwecken
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Semestertickets.
Der Nachweis über Art und Dauer des Auslands- oder Praxissemesters bzw. des Praktikums, die Bestätigung der Gasthochschule
bzw. des Unternehmens über den Aufenthalt/das Praktikum/das Praxissemester sind beigefügt.
3. Du hälst dich zu Promotionszwecken mindestens 121 zusammenhängende Tage des Semesters außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets auf.
Die Betreuungszusage für die Promotion und eine erweiterte Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs des Semestertickets; kein Zweitwohnsitz innerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets) sind beigefügt.
4. Du fertigst deine Abschlussarbeit über einen mindestens 121 zusammenhängende Tage umfassenden Zeitraum in einem Unternehmen
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Semestertickets an. Es handelt sich um deine letzte noch ausstehende
Leistung. Der Nachweis über die Zulassung zur Abschlussarbeit, die Bestätigung des Unternehmens über die Anfertigung der Abschlussarbeit
sind beigefügt.
5. Du beantragst die Erstattung nach § 145 Absatz 1 SGB IX. Für die Erstattung benötigst du einen gültigen Schwerbehindertenausweis sowie die Wertmarke(n) für den zu erstattenden Zeitraum.
Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn für den zu erstattenden Zeitraum (Sommersemester/Wintersemester) die Wertmarke/n dafür vorliegen. Der Zeitraum muss komplett abgedeckt sein.
Bei jedem Antrag müssen immer die kompletten Unterlagen eingereicht werden, ansonsten kann keine Bearbeitung des Antrages erfolgen.

Zur Höhe des Semesterticketbeitrages siehe unter www.uni-osnabrueck.de/studium/organisatorisches/kosten/
Die mit dem Semesterticket verbundenen Leistungen werden nicht in Anspruch genommen.

Der Antrag kann per Post gesandt werden an
Universität Osnabrück
Dezernat Studentische Angelegenheiten
Neuer Graben 27 · 49074 Osnabrück