FAQ – Semesterticket

Muss ich die Campuscard nutzen?
Die Campuscard ist seit dem Sommersemester 2013 verpflichtend für alle Studierenden der Universität als Studierendenausweis und Semesterticket eingeführt.

Was die Campuscard und was kann ich damit machen?
Die Campuscard wurde zum Sommersemester 2013 verpflichtend für alle Studierenden der Universität Osnabrück als Studierendenausweis und Semesterticket eingeführt. Sie ersetzt damit den alten Studierendenausweis aus Papier.
Zusätzlich ist es mit der Campuscard möglich an entsprechend ausgestatteten Automaten, Kopierern und Mensa-Kassen nach erfolgter Aufladung zu bezahlen und nach erfolgter Registrierung in den Bibliotheken der Universität bzw. der Hochschule Bücher und Materialien zu leihen.
Um die Campuscard im Semester als Studierendenausweis und Semesterticket nutzen zu können, müsset Ihr die Karte - nachdem Ihr euch erfolgreich zurückgemeldet habt (Überweisung des Semesterbeitrags) - an den Validierungsstationen (z.B. im StudiOS) validieren. Technisch bedeutet dies, dass ein entsprechender Gültigkeitsaufdruck auf die Campuscard aufgebracht wird. Diesen Vorgang müsset Ihr selbstständig in jedem Semester vornehmen.

Ich bin neu an der Universität Osnabrück und habe noch keine Campuscard erhalten. Wo erhalte ich die Campuscard?
Die Campuscard kann nach entsprechender Benachrichtigung im StudiOS persönlich abgeholt werden. Hierbei wird das eingereichte Foto einer Sichtkontrolle unterzogen. Leider ist es bisher nicht möglich die Campuscard per Post zuzusenden.

Wie kann ich die Campuscard validieren?
Die Validierung deiner Campuscard wird freigeschaltet, sobald du dich zurückgemeldet hast (Überweisung des Semesterbeitrags). Bitte beachte  jedoch, dass es je nach Geldinstitut bis zu drei Tage dauern kann, bis das Geld gutgeschrieben wurde. Nach dieser Wartezeit kannst du an einem der Validierungsautomaten (z.B. im StudiOS) deinen Semesteraufdruck erhalten.

Ist die CampusCard auch das Semesterticket?
Seit dem 1.04.2013 stellt die CampusCard das neue Semesterticket dar. Die CampusCard ist als Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. einem gültigen Reisepass gültig.

Welche Verkehrsunternehmen sind Bestandteil des Semestertickets?
Neben den Stadtwerken Osnabrück für den Busverkehr in und um Osnabrück bestehen Verträge mit der DB Regio Niedersachsen, der Nordwest Bahn, der Westfalenbahn, der erixx und der metronom Eisenbahngesellschaft.

Welche Bahnverbindungen darf ich mit dem Semesterticket nutzen?
Auf der Internetseite des AStA der Universität Osnabrück sind ausführliche Informationen zum Ticket, inklusive der Streckenangaben, zu finden. (https://www.asta.uni-osnabrueck.de/service/semesterticket)

Welche Busse darf ich mit dem Semesterticket nutzen?
Der Studienausweis gilt in allen Bussen der Verkehrgemeinschaft Osnabrück in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis als Fahrschein. Das heißt, Ihr könnt alle Busse in der Stadt und im Landkreis Osnabrück nutzen. Ebenfalls eingeschlossen ist der Bus zum Flughafen Münster-Osnabrück X150. Weiterhin erkennt die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (RVM) das Semesterticket in den Gemeinden Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln als gültigen Fahrschein an.

Kann man das Semesterticket gegen ein Ticket für das Bundesland Nordrhein-Westfalen tauschen?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich. Die Strecken für das Semesterticket sind fest verhandelt und vom StuRa bestätigt, eine Anpassung während des Vertragszeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich. Dies ferner auch deshalb, weil die Zahlen für das Ticket aufgrund der Rückmeldungen der Studierenden für die einzelnen Semester schon für 2 Semester im Voraus feststehen müssen.

Dürfen Kinder kostenlos mitfahren?
Familienangehörige Kinder, gemeint sind eigene Kinder, Enkelkinder oder Geschwister, bis einschließlich fünf Jahre in Begleitung eines Fahrgastes mit gültiger Campus-Card, werden unentgeltlich im Bereich VOS befördert. Diese Regelung gilt ausschließlich im Busverkehr der VOS.

Ist es möglich, dass Semesterticket den besonderen persönlichen Bedürfnissen eines Studierenden individuell anzupassen?
Nein, eine individuelle Anpassung des Tickets kann nicht erfolgen. Jeder Studierende erhält das gleiche Semesterticket. Die Strecken für das Semesterticket sind fest verhandelt und vom StuRa bestätigt, eine Anpassung während des Vertragszeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich. Individuelle Semestertickets wären preislich kaum rentabel und würden zu einem irrsinnigen Verwaltungsaufwand führen.

Ist eine Änderung des Streckennetzes zeitnah möglich?
Da die Strecken immer für einen Zeitraum von 2 Semestern vertraglich festgeschrieben sind, ist eine zeitnahe Streckenänderung grundsätzlich nicht möglich. Trotzdem nehmen wir Anregungen und Verbesserungswünsche jederzeit gerne entgegen.

Wieso ist das Ticket bei vielen Universitäten in NRW bei mehr Leistung günstiger?
In NRW sind die meisten Verkehrsunternehmen zu Verkehrsverbünden zusammengefasst. Dies führt dazu, dass die dortigen ASten nur mit dem lokalen Verkehrsverbund verhandeln müssen und über diesen auch ein Ergänzungsticket für die verbleibenden Strecken in NRW beziehen können. Hierdurch entsteht wesentlich weniger Verwaltungsaufwand und ein größeres Vertragsvolumen für die einzelnen Verkehrsbetriebe, was zu günstigeren Preisen führen kann.
Am Standort der Universität Osnabrück gibt es keinen Verkehrsverbund, der sowohl das Bus- als auch das Bahnnetz betreut. Dies führt dazu, dass der AStA der Universität Osnabrück mit jedem einzelnen Verkehrsunternehmen Verhandlungen durchführen muss.
Hierbei kooperieren inzwischen die ASten der Universität und Hochschule Osnabrück. Dennoch ist die Anzahl der Tickets, die ausgegeben werden so gering, dass hierdurch nur ein geringes Druckmittel aufgebaut wird.
Trotz aller Kritik an zu hohen Kosten muss erwähnt werden, dass das Semesterticket den Studierenden, im Vergleich mit den Normalpreisen, eine immens günstigere Beförderung ermöglicht. Andere Universitäten, welche ebenfalls nicht im Einzugsbereich eines Verkehrsverbundes liegen, sind auf dem gleichen Preisniveau angesiedelt. Dies variiert entsprechend der vertraglich festgelegten Strecken.

Wieso bewirkt der AStA keine günstigeren Preise?
Der AStA hat gegenüber den Verkehrsunternehmen, aufgrund der relativ kleinen Zahl an Studierenden, die hinter dem Ticket stehen, eine sehr schlechte Verhandlungsposition, was sich auch nach der Kooperation mit der Hochschule kaum gebessert hat. Weiterhin kann der AStA nicht einfach irgendetwas bewirken. Der AStA verhandelt mit den Verkehrsunternehmen und holt die Angebote ein.Welche Angebote am Ende angenommen werden und welche Strecken damit in das Ticket gelangen entscheidet nicht der AStA, sondern der StuRa, indem es über die Angebote abstimmt.
Trotz aller Kritik an zu hohen Kosten muss erwähnt werden, dass das Semesterticket den Studierenden, im Vergleich mit den Normalpreisen, eine immens günstigere Beförderung ermöglicht.

Wieso werden die befahrbaren Strecken immer weniger?
Das Semesterticket gilt im Nachverkehr der DB Regio AG in Niedersachsen in der zweiten Klasse.  Dabei kann es vorkommen, dass Verträge der DB mit der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH) auslaufen. Diese werden dann neu ausgeschrieben. Wenn dann ein anderes Unternehmen als die DB die Ausschreibung gewinnt, ist die Strecke nicht mehr bei der DB und damit nicht mehr im Semesterticket enthalten, sofern keine Verträge mit de Folgebetreibern geschlossen wurden.
Ein solcher Betreiberwechsel steht u.a. für die Strecke Rheine - Braunschweig an. Die DB Regio Niedersachsen vorlor in der Ausschreibung die Bedienung dieser Strecke an die Westfalenbahn ab Herbst 2015. Gerade bei dieser Strecke werden wir jedoch selbstverständlich rechtzeitig mit dem neuen Betreiber in Kontakt treten und versuchen einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Wer erhält das Semesterticket der Universität Osnabrück?
Zur Abnahme des Semestertickets sind alle regulär immatrikulierten Studierenden der Universität Osnabrück verpflichtet. Dies liegt daran, dass das Semesterticket auf dem Solidaritätsprinzip basiert. Studierende mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke können im AStA eine Erstattung der Kosten für das Semesterticket beantragen.

Wieso muss jeder Studierende das Semesterticket abnehmen?
Das Semesterticket basiert auf dem Solidarprinzip. Dies lässt sich kurz gefasst mit dem Slogan: „Einer für alle, alle für einen“ beschreiben. Würde das Semesterticket nur den Studierenden gegeben, die es ausdrücklich haben wollten, würde der Preis des Tickets für den Einzelnen viel höher liegen.

Gibt es die Möglichkeit einer Erstattung der Kosten für das Semesterticket?
Ja, in Sonderfällen ist eine Erstattung möglich. Studierende, die unter einer schweren Behinderung leiden und die auch eine gültige Wertmarke besitzen, können sich den Semesterticketbeitrag erstatten lassen. Dazu wird neben einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vor- und Rückseite) und der Wertmarke auch eine Kopie des Personalausweises, sowie des Studierendenausweises aus dem aktuellen Semester benötigt.

Fahrradmitnahme / Fahrradticket?
Das Semesterticket enthält keine zusätzliches Fahrradticket. Da in den meisten Nahverkehrszügen die Mitnahme eines Fahrrads kostenpflichtig ist denkt daran vor Fahrtantritt ein Fahrradticket zu lösen.