Damit Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken zukünftig sanktioniert werden können, verabschiedete der niedersächsische Landtag im Dezember 2015 eine Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes. Danach haben die Ordnungsämter das Recht und die Pflicht den Beschwerden abgewiesener Diskobesucher nachzugehen und aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig als für das Betreiben eines Gaststättengewerbes verantwortliche Person bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder Religion benachteiligt, handelt gemäß § 11 Abs. 1 lfd. Nr. 14 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG) vom 10.11.2011 in der Fassung vom 15.12.2015 ordnungswidrig.
Daher kann, wer diskriminierendes Verhalten erlebt und an der Diskotür abgewiesen wird oder beim Aufenthalt in der Diskothek benachteiligt wird, Anzeige erstatten. Der Diskobetreiber begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann die Unzuverlässigkeit des Diskothekenbetreibers festgestellt werden und die Ausübung des Diskothekengewerbes untersagt werden.
Folgende Punkte gilt es zu beachten, wenn gegen das Einlassverbot vorgegangen werden soll:
- Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht provozieren!
- Welche Gründe gibt es für das Einlassverbot?
- Was hat der Türsteher gesagt?
- Fragen Sie nach, wenn er keinen Grund angibt, was der Grund für das Einlassverbot ist. „Es gibt schon zu viele Ausländer im Club“ spricht für eine Diskriminierung.
- Oder gibt es andere Gründe für die Abweisung als Hautfarbe oder Herkunft? Kann es an der Kleidung liegen oder sind Sie schon einmal negativ in dem Club aufgefallen?
- Sind Sie der Einzige, der nicht reingelassen wurde?
- Bitten Sie Zeugen und Zeuginnen um Unterstützung.
- Fragen Sie Freunde und andere Anwesende, ob sie die Aussagen des Türstehers gehört haben und bezeugen werden.
- Bedenken Sie: Ein gut gemeinter Freundschaftsdienst hilft nicht weiter – Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet.
- Machen Sie am selben Abend ein Gedächtnisprotokoll.
- Wo und wann ist was passiert?
- Wer hat diskriminiert? Wie heißt die Person, wie sah sie aus?
- Wer hat was gesagt?
- Gibt es Zeugen oder andere Beweismittel?
- Wenn Sie Anzeige beim Ordnungsamt erstatten, sind folgende Punkte wichtig:
- Zuständig ist das Ordnungsamt am Ort der Diskothek.
- Sie finden die Telefonnummer im Internet.
- Schildern Sie dem Ansprechpartner den Vorfall vor der Disko. Je detaillierter die Angaben sind, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
- Notieren Sie Namen und Email-Adresse des Ansprechpartners. Dann können Sie später nachfragen, was inzwischen geschehen ist.
- Informieren Sie ein Mitglied des Stadtrats/ Gemeinderats. So wird das Problem bekannt.