Bei gleicher Qualifikation bevorzugt? – Workshops zum Antidiskriminierungsrecht

Dienstag, 8. Juli 2014, 44/E03 (European Legal Studies Institute, Süsterstraße 28)

Referent/in:
PD Dr. Marcus Bieder (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)
Ass.iur. Doris Liebscher, LL.M. (Humboldt-Universität Berlin)

Die Workshops richten sich an Interessierte aller Fachbereiche. Sie bauen aufeinander auf, können aber unabhängig voneinander besucht werden.
Bei Interesse bitten wir um Eintragung in die Veranstaltung über stud.ip (»Workshop zum Antidiskriminierungsrecht«).
 

Programm:

13.00 s.t. - 13.45.:         Einführung in das Antidiskriminierungsrecht in der juristischen Ausbildung und Praxis
14.00 s.t. - 16.00:         »Bei gleicher Qualifikation benachteiligt – Bei gleicher Qualifikation bevorzugt« – Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts in Beschäftigung und Beruf
16.30 s.t. – 18.00:        »Du kommst hier nicht rein!« – Antidiskriminierungsrecht in der Praxis im Waren- und Dienstleistungsverkehr

Seit 2006 gilt mit dem AGG ein umfassendes Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf. Damit kann zivilrechtlich gegen Benachteiligungen vorgegangen werden, die an Geschlecht, Behinderungen, sexuelle Orientierung, Lebensalter, Religion anknüpfen oder auf rassistischen Zuschreibungen basieren. Die Workshops geben eine Einführung in die Dogmatik des AGG und beleuchten an konkreten Beispielen spezielle Aspekte. So werden die Referent_innen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und den Stellenwert dieser Thematik in der juristischen Ausbildung geben. Fragestellungen, z.B. ob eine Gleichstellungsbeauftragte eine Frau sein muss oder ob die bevorzugte Einstellung von Migrant_innen Menschen ohne Migrationshintergrund diskriminiert, werden im darauffolgenden Workshop behandelt.

Zum Abschluss geht es um die Einlassproblematik in Nachtclubs. Studien zeigen,

dass People of Color oft abgewiesen werden, während den weißen Vergleichspersonen problemlos Einlass gewährt wird. Dass es trotz empirischer Evidenz und eindeutiger Rechtslage kaum Urteile gibt, verweist auf zahlreiche Hürden bei der Rechtsdurchsetzung, die es zu analysieren und kritisch zu hinterfragen gilt.

 

Die Veranstaltung wird unterstützt von:
Fachbereich Rechtswissenschaften
Initiative für Demokratisierung, Emanzipation und freie Bildung
Autonomes Referat für ausländische Studierende
Gleichstellungsbüro der Universität Osnabrück
Caroline Mindach, dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
des Fachbereichs Rechtswissenschaften