Update Umsetzung der Nichtanrechnung eines Semesters

Wir möchten euch auf die heutige Mail vom Studierendensekretariat zur Umsetzung der Nichtanrechnung aufmerksam machen:

"Liebe Studierende,

wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, hat der niedersächsische Landtag am 10.12.2020 covid-19 bedingt u. a. eine Ergänzung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschlossen.

Danach gilt für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende grundsätzlich eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. […] Dies gilt nicht für Studierende, auf die nach dem Recht eines anderen Landes bereits eine vergleichbare Regelung angewendet worden ist, durch die die individuelle Regelstudienzeit im genannten Zeitraum entsprechend verlängert wurde. Der bisher bereits mögliche Antrag auf Erlass wegen unbilliger Härte bleibt davon unberührt.

Seien Sie versichert, dass die Universität derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Regelung auch in technischer Hinsicht arbeitet. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen und wir möchten Sie bitten, zunächst von individuellen Anfragen abzusehen. Wir gehen aktuell davon aus, dass Sie die veränderte Regelstudienzeit nach der technischen Umsetzung direkt im Onlineportal unter „Studienservice“ einsehen können, ansonsten werden wir unaufgefordert auf Sie zurückkommen und Sie entsprechend informieren.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Studierendensekretariat"