Rückerstattung des Semestertickets

Liebe Studierende,wir möchten euch auf unsere Anpassungen zu der Semesterticketrückerstattung aufmerksam machen. Neben den üblichen Punkten, welche eine Rückerstattung des Semstertickets möglich machen, wurde für dieses besondere Semester eine Regelung gefunden.
Es ist in diesem Semester möglich bis zum 30.11 eine Befreiung vom Semesterticket zu erhalten sofern ihr Weder einen Erst- Noch Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Semstertickets habt ALLE eure Kurse in diesem Semster online stattfinden. Für die Wohnsitzbescheinigung reicht eine Bescheinigung von eurem zuständigen Bürgeramt [Sic]. Für den Nachweis der Online Lehre erstellt bitte Screenshots, wobei eure Veranstaltungen und Eure Kennung deutlich zu erkennen ist. Ihr müsst außerdem einen validierten Semesterausweis haben und den Antrag bis zum 30.11.2020 einreichen. Bei Fragen schreibt gerne an: astaverkehr@uos.de

Formular unter dem Reiter "Semesterticket" hier auf unserer Homepage!