Update zur Nichtanrechnung eines Semesters & BAföG Anspruch

Es gibt ein paar Neuigkeiten zur Nichtanrechnung eines Semesters, die im Dezember nach zahlreichen Protesten niedersächsischer Studierendenvertretungen endlich durch den Landtag beschlossen wurde.
Für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende gilt nun grundsätzlich eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Das Studierendensekretariat arbeitet derweil an der technischen Umsetzung im myUOS Online-Portal.

Gute Nachrichten: Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch!

Die gesetzliche Regelung wirkt sich auch auf den BAföG-Anspruch aus: Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten hatten, haben demnach die Möglichkeit einen Folgeantrag zu stellen.
Anders sieht es bei Studierenden aus, deren Regelstudienzeit zum Ende des Wintersemester 19/20 endete. Sie sind von der Besserstellung nicht betroffen. Aber auch hier gab und gibt es die Möglichkeit die Förderung zu verlängern. Dazu ist beim BAföG-Amt nachzuweisen, dass sich das Studium in Folge der Pandemie verlängert hat. So wurde bislang auch schon verfahren.

Denkt also daran, bald einen BAföG Antrag zu stellen!

Weitere Infos bekommt ihr beim Studentenwerk (Abteilung Studienfinanzierung):

Tel: +49 541 969-6310
Mail: bafoeg@sw-os.de
https://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/finanzen.html

Auch Langzeitstudiengebühren sollen zurückerstattet werden können. Über den genauen Ablauf informieren wir euch so bald wie möglich!