Update zur gerichtlichen Auseinandersetzung

Geduld ist eine Tugend, aber scheinbar nicht, wenn es um die Meinungsfreiheit geht: den selbsternannten Verteidiger*innen der Meinungsfreiheit von der Bürgerbewegung kann es scheinbar nicht schnell genug gehen, unsere Meinung zu ihren öffentlichen Äußerungen von der Bildfläche verschwinden zu lassen.

Nachdem der Anwalt von Christoph Gringmuth, Eberhard Frohnecke, vor dem Landgericht Osnabrück versucht hatte, eine einstweilige Verfügung gegen uns zu erwirken, hat dieser den Antrag vor dem Landgericht nun zurückgezogen und versucht selbiges jetzt vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Ob dies aufgrund des Hinweises unseres Anwalts, dass die Studierendenschaft gemäß §20 NHG eine rechtsfähige Teilkörperschaft öffentlichen Rechts ist oder aufgrund der Tatsache geschehen ist, dass der Gegenseite der Vorgang am Landgericht zu lange dauerte, wissen wir nicht.

Wir haben allerdings durch die verschiedenen ausgetauschten Schriftsätze auch Dinge gelernt: so ist die Gegenseite beispielsweise der Meinung, es gäbe eine "linksextremistische Hochschulgruppe" an der Universität Osnabrück. Außerdem lernten wir von Eberhard Frohnecke, dass die Hochschule gegen Herrn Gringmuth "Distanzeritis" betreiben würde. (Begriff gern mal googlen ;) )
Einen positiven Aspekt hat die Sache dann aber doch: Zumindest die Kosten am Landgericht darf Gringmuth nun selbst tragen; danke für die Ungeduld. Alles in allem bleiben wir optimistisch.

Zur bisherigen Historie:
https://www.asta.uni-osnabrueck.de/news/2020-01/corona-leugner-verschwoe...
https://www.asta.uni-osnabrueck.de/news/2020-13/meinungsfreiheit-und-der...